Freistellungsauftrag 2026: Sparerpauschbetrag richtig einrichten und Steuern sparen
Freistellungsauftrag 2026: Wie du deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € optimal auf Banken und Broker aufteilst, häufige Fehler vermeidest und keine Steuern auf Zinsen zahlst.
Freistellungsauftrag 2026: Sparerpauschbetrag richtig einrichten und Steuern sparen
Wer Zinsen auf Tagesgeld oder Festgeld erhält, ETF-Dividenden kassiert oder Kursgewinne realisiert, zahlt darauf 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag – es sei denn, er hat einen Freistellungsauftrag gestellt. Doch viele Sparer verschenken jedes Jahr hunderte Euro, weil sie diesen einfachen Schritt vergessen oder falsch aufteilen. Wie du 2026 alles richtig machst, erfährst du in diesem Artikel.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist eine schriftliche Anweisung an deine Bank oder deinen Broker, bis zu einem bestimmten Betrag keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einzubehalten. Die Grundlage dafür ist der Sparerpauschbetrag, der seit 2023 bei 1.000 € pro Person liegt (für Verheiratete/Lebenspartner gemeinsam: 2.000 €). Was zählt zu Kapitalerträgen?
- Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld, Sparkonto
- Dividenden aus Aktien oder ETF
- Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
- Zinserträge aus Anleihen
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Warum der Freistellungsauftrag 2026 besonders wichtig ist
In den Jahren mit Nullzinsen war der Sparerpauschbetrag für die meisten kaum relevant. Das hat sich grundlegend geändert: Bei einem EZB-Leitzins von derzeit 2,25 % und Tagesgeld-Zinsen von bis zu 3,75 % bei Trade Republic oder 3,50 % bei der DKB erzielen Sparer wieder spürbare Zinserträge. Rechenbeispiel: Wer 30.000 € bei Trade Republic zu 3,75 % p.a. anlegt, erzielt 1.125 € Zinsen pro Jahr. Ohne Freistellungsauftrag werden sofort ca. 297 € Steuern einbehalten – obwohl der Betrag den Pauschbetrag von 1.000 € nur knapp übersteigt. Mit Freistellungsauftrag zahlst du nur auf die 125 € Steuern, die über dem Freibetrag liegen – das sind gerade mal ca. 33 €.
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Schritt-für-Schritt: Freistellungsauftrag richtig einrichten
1. Kapitalerträge schätzen
Überlege, wie viele Erträge du voraussichtlich im Jahr 2026 erzielst:
- Zinsen: Kontostand × Zinssatz
- Dividenden: Depotbestand × durchschnittliche Dividendenrendite
- Kursgewinne: Schwieriger zu planen – setze hier lieber konservativ an
2. Freistellungsauftrag aufteilen
Hast du Konten oder Depots bei mehreren Banken, kannst du den Sparerpauschbetrag frei aufteilen – solange die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 € (bzw. 2.000 € gemeinsam) nicht übersteigt. Beispiel für eine sinnvolle Aufteilung:
| Institut | Erwartete Erträge | Freistellungsauftrag |
|---|---|---|
| Trade Republic (Tagesgeld) | 600 € | 600 € |
| ING (Festgeld) | 250 € | 250 € |
| Comdirect (Depot) | 200 € | 150 € |
| Gesamt | 1.050 € | 1.000 € |
3. Freistellungsauftrag stellen – so geht's
Der Weg variiert je nach Anbieter, ist aber überall unkompliziert:
- Online-Banking: Meist unter "Einstellungen" → "Steuer" oder "Freistellungsauftrag"
- App: Bei Neobanken und Neobrokern direkt in der App
- Formular: Ältere Direktbanken bieten auch ein PDF-Formular zum Ausdrucken
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Häufige Fehler beim Freistellungsauftrag
Fehler 1: Gar keinen Freistellungsauftrag gestellt
Der häufigste Fehler. Viele Kunden vergessen ihn beim Kontoeröffnen und verlieren so über das Jahr Geld. Lösung: Sofort nach dem Lesen dieses Artikels prüfen und ggf. nachholen.
Fehler 2: Zu niedrig angesetzt
Wer seinen Freistellungsauftrag auf 200 € setzt, aber 500 € Zinsen erzielt, zahlt auf die übrigen 300 € unnötig Steuern und muss dies über die Steuererklärung zurückfordern. Lösung: Erträge realistisch schätzen und Freistellungsauftrag entsprechend anpassen.
Fehler 3: Summenlimit überschritten
Wenn du bei drei Banken jeweils 1.000 € Freistellungsauftrag stellst, ist das illegal (Steuerhinterziehung). Das Finanzamt gleicht die Daten über eine zentrale Datenbank ab. Lösung: Immer im Blick behalten, dass die Summe aller Aufträge 1.000 € (Alleinstehende) bzw. 2.000 € (Paare) nicht überschreitet.
Fehler 4: Alten Freistellungsauftrag nicht aktualisiert
Hast du früher 500 € bei der Bank A gestellt, jetzt aber kaum noch Erträge dort, während du ein neues Depot bei Bank B eröffnet hast – dann verpufft der Freibetrag. Lösung: Einmal jährlich (z.B. zum Jahresbeginn) alle Freistellungsaufträge überprüfen und anpassen.
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Freistellungsauftrag für Ehepaare und Lebenspartner
Verheiratete können ihren gemeinsamen Pauschbetrag von 2.000 € entweder gemeinsam oder getrennt nutzen:
- Gemeinsamer Freistellungsauftrag: Beide Erträge werden zusammengezählt und einmal freigestellt – sinnvoll bei gemeinsamen Konten.
- Getrennter Freistellungsauftrag: Jeder stellt bis zu 1.000 € eigenständig – bei getrennten Depots und Konten praktischer.
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NV-Bescheinigung als Alternative
Wer wenig verdient und insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.096 € für Alleinstehende), kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Diese befreit alle Kapitalerträge von der Steuer – auch über 1.000 €. Relevant besonders für:
- Studenten und Auszubildende
- Rentner mit niedrigem Einkommen
- Teilzeitbeschäftigte unter dem Grundfreibetrag
Übersicht: Freistellungsauftrag bei beliebten Anbietern
Bei diesen Anbietern lohnt sich ein Freistellungsauftrag besonders, da dort die meisten Erträge anfallen:
- Trade Republic – 3,75 % Verzinsung auf Verrechnungskonto
- DKB – Tagesgeld und Festgeld mit attraktiven Zinsen
- ING – Aktionszinsen für Neukunden
- Festgeldkonten – Besonders wichtig, da die Zinsen mit Laufzeitende gesammelt ausgezahlt werden
- ETF-Depots – Für Dividenden und realisierte Kursgewinne
FAQ: Freistellungsauftrag 2026
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person (seit der Erhöhung zum 01.01.2023, vorher: 801 €). Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag von 2.000 €.
Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu stellen?
Nein. Ein einmal gestellter Freistellungsauftrag gilt unbefristet bis zum Widerruf. Allerdings solltest du ihn einmal im Jahr überprüfen und ggf. anpassen, wenn sich deine Erträge verändert haben.
Was passiert, wenn ich zu viel Freistellungsauftrag vergeben habe und die Erträge darüber liegen?
Für Erträge, die den gesamten Freistellungsauftrag übersteigen, wird automatisch Abgeltungssteuer einbehalten. Du musst nichts weiter tun – außer du möchtest prüfen, ob die Günstigerprüfung für dich in Frage kommt (sinnvoll bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 %).
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Fazit: Kleiner Aufwand, große Wirkung
Ein Freistellungsauftrag ist einer der einfachsten und effektivsten Hebel, um legal Steuern zu sparen. Mit aktuell wieder attraktiven Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld sowie Erträgen aus ETF-Sparplänen können die Kapitalerträge schnell in eine Größenordnung kommen, bei der ein nicht gestellter Freistellungsauftrag echtes Geld kostet. Die To-Do-Liste für heute:
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